Du bestehst die Prüfung, wenn du die Sachgebiete in der Reihenfolge des offiziellen Rahmenplans lernst, die zweite Hälfte deiner Lernzeit mit aktivem Üben im Prüfungsformat verbringst und deinen Zeitplan rückwärts vom Wunschtermin anlegst.
Grundrechte, Aufbau des Rechtssystems, Abgrenzung zur Polizei. Der Schlüsselblock für alles Weitere.
Umgang mit personenbezogenen Daten, direkt nach dem Gewerberecht.
Zivilrechtliche Grundlagen, hier tauchen die Rechtfertigungsgründe wieder auf.
Straftaten, Verfahren und der rechtliche Rahmen für Waffen.
Sicherheit im eigenen Dienst.
Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken und interkulturelle Kompetenz.
Der technische Abschluss deines Lernplans.
Die Reihenfolge musst du dir nicht selbst ausdenken, sie steht bereits in der Verordnung: § 7 BewachV zusammen mit Anlage 2 benennt die 7 Sachgebiete und ihre Inhalte, und § 9 Abs. 2 BewachV bestimmt, dass sich die Sachkundeprüfung auf jedes dieser Gebiete erstrecken soll. Damit ist festgelegt, was drankommt. Arbeite die Sachgebiete am besten in genau dieser Folge ab, weil die hinteren die Begriffe der vorderen schon voraussetzen.
Der erste Block ist der Schlüssel: Wer verstanden hat, warum der Staat das Gewaltmonopol hat und wie sich öffentliches Recht und Privatrecht unterscheiden, tut sich später im Zivil- und Strafrecht deutlich leichter, weil dort dieselben Rechtfertigungsgründe wieder auftauchen.
Eine Stoffliste ist allerdings ein Fahrplan, keine Fahrkarte. Sie sagt dir, welche Station kommt, aber nicht, ob du im richtigen Moment am Bahnsteig stehst. Ob dir § 127 StPO oder die Prüfung der Notwehr einfällt, wenn eine Frage sie in einen Fall verpackt, zeigt sich erst, wenn du dich für eine Antwort entscheiden musst.
Genau an dieser Stelle setzt unser Fragentraining an: Zu jedem der sieben Sachgebiete beantwortest du Fragen im Prüfungsformat, so wie sie dir auch schriftlich begegnen. In der Lösung steht der Gesetzestext wörtlich dabei, damit du siehst, woraus sich die Antwort ergibt, statt sie dir zu merken. Schriftlich sind es 82 Fragen in 120 Minuten, und bestanden ist ab 50 Prozent der erreichbaren Punkte. Diese Sicherheit baust du nur über Wiederholung im Format auf.
Notwehr, Notstand und Selbsthilfe stehen in Anlage 2 gleich in mehreren Sachgebieten: im Bürgerlichen Gesetzbuch als §§ 227, 228, 904, 229 und 859 BGB, im Straf- und Strafverfahrensrecht als Abgrenzung zu den §§ 32 bis 35 StGB. Nimm sie dir einmal gründlich vor und übe die Prüfung als festes Schema ein, statt sie in jedem Sachgebiet neu zu lernen:
Prüfe bei jeder Unterlage, ob sie die geltende Fassung von § 7 BewachV und Anlage 2 abbildet. Rechtslage und Sicherheitstechnik entwickeln sich weiter, und ältere Zusammenstellungen führen dich an Formulierungen entlang, die so nicht mehr im Verordnungstext stehen.
Eine ehrliche Antwort zuerst: Es gibt keine offizielle Empfehlung, wie lange du für die Sachkundeprüfung lernen solltest. Weder die Bewachungsverordnung noch die IHK nennt eine Stundenzahl oder eine Anzahl an Wochen. Jede Zahl, die du im Netz dazu liest, ist geschätzt.
Belegt ist etwas anderes, und das ist für deine Planung sogar nützlicher: die Gewichtung der Sachgebiete. Anlage 2 der Bewachungsverordnung verteilt die Unterrichtsstunden nicht gleichmässig. Daran siehst du, welches Thema der Verordnungsgeber für umfangreich hält und welches für schmal. Deine eigene Lernzeit kannst du in genau diesem Verhältnis verteilen, egal wie viele Stunden dir insgesamt zur Verfügung stehen.
Diese Zahlen sind die Stundenverteilung der Unterrichtung, nicht die empfohlene Lernzeit für die Sachkundeprüfung. Sie sagen dir nicht, wie viele Abende du brauchst. Was sie dir sagen, ist das Verhältnis: Der Umgang mit Menschen bekommt in der Unterrichtung fast doppelt so viel Raum wie jedes einzelne Rechtsgebiet, die Sicherheitstechnik am wenigsten. Wenn du deine eigene Zeit in diesem Verhältnis aufteilst, liegst du näher an der amtlichen Gewichtung als mit jedem Bauchgefühl.
Die Gewichtung sagt dir, wie breit ein Sachgebiet ist. Sie sagt dir nicht, wie tief. Dafür gibt es die Stufen im Rahmenplan, und die entscheiden, wie viel Uebung ein Punkt wirklich kostet:
Wiedergeben reicht. Reines Faktenwissen sitzt schnell und braucht am wenigsten Uebungszeit.
Du musst einordnen und abgrenzen können, nicht nur aufsagen. Hier fällt auf, ob du einen Begriff wirklich verstanden hast.
Du musst einen Fall lösen, etwa zur vorläufigen Festnahme nach Paragraf 127 StPO oder zur Notwehr nach Paragraf 32 StGB. Hier gehört die meiste Uebungszeit hin.
Die Sachkundeprüfung hat denselben Stoff wie die Unterrichtung: Gegenstand sind die Sachgebiete aus Paragraf 7 in Verbindung mit Anlage 2, und die Prüfung soll sich auf jedes dieser Gebiete erstrecken. Du kannst also kein Sachgebiet komplett streichen, auch nicht das kleinste. Die Gewichtung verschiebt nur, wie viel Zeit du wohin legst, sie streicht nichts weg.
Im mündlichen Teil liegt der Schwerpunkt auf Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht. Die solltest du nicht nur wiedererkennen, sondern in ganzen Sätzen laut erklären können, gern mit einem Beispiel aus dem Dienstalltag.
Anlage 2 und der Rahmenplan beantworten zwei Fragen sauber: was drankommt und wie schwer es wägt. Die dritte Frage lassen sie offen, und es ist die einzige, die am Prüfungstag zählt: ob du es kannst. Ein Sachgebiet durchgelesen zu haben fühlt sich vertraut an, und genau dieses Gefühl trägt bis zur ersten Frage, bei der vier Antworten plausibel aussehen und nur eine aus der Norm folgt.
Herausfinden kannst du das nur auf eine Art: Fragen beantworten, im Kopf entscheiden, danach die Lösung mit dem Normzitat danebenlegen. Genau dafür ist unser Fragentraining gebaut. Du arbeitest die Sachgebiete in ihrer Gewichtung durch, beantwortest die Fragen unter Prüfungsbedingungen und siehst nach jeder Aufgabe, aus welcher Vorschrift die richtige Antwort folgt. Nach ein paar Durchgängen weisst du nicht mehr, wie viel du gelesen hast, sondern wie viel du triffst. Das ist die Zahl, auf die es ankommt.
Der eigentliche Kern der Vorbereitung ist der Übergang vom Verstehen zum Abrufen. In der Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen, alles muss aus dem Kopf kommen. Die zweite Hälfte deines Lernplans sollte deshalb aus aktivem Abfragen bestehen und nicht aus erneutem Lesen.
Übe außerdem im Prüfungsformat: Die Aufgaben sind Multiple Choice, und je Aufgabe ist unterschiedlich geregelt, wie viele Antworten möglich sind. Lies immer zuerst die Fragestellung und dann, wie viele Antworten anzukreuzen sind. Das ist eine der häufigsten Stolperfallen und lässt sich antrainieren.
Rechne beim Üben mit dem echten Rahmen des schriftlichen Teils. In den letzten Lernwochen machst du mindestens einen kompletten Durchgang am Stück, damit du dein Tempo kennst und an schwierigen Fragen nicht hängen bleibst.
Die schriftliche Prüfung läuft am PC. Wer überwiegend digital übt, trainiert die Bedienung gleich mit. Genau dafür bauen wir unser Fragentraining: Es soll dich Sachgebiet für Sachgebiet begleiten und dir am Ende komplette Durchgänge unter Zeit stellen.
Pro Einheit konzentrierst du dich auf genau ein Thema aus deinem Plan.
Du wiederholst kurz das Sachgebiet vom Vortag, bevor du weitergehst.
Eine Runde über alles bisher Gelernte. So bleiben die frühen Rechtsgebiete präsent, während du dich schon mit Sicherheitstechnik beschäftigst.
Die schriftliche Prüfung wird 3- bis 4-mal im Monat angeboten, und jeder Termin hat einen eigenen Anmeldeschluss. Anmeldung und Termine laufen bei der IHK: so funktioniert die Anmeldung. Welche Gebühren anfallen, zeigt die Kostenübersicht.
Lege fest, wann welches Sachgebiet fertig sein muss, damit am Ende noch Zeit für komplette Übungsdurchgänge bleibt.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist, plane zusätzliche Zeit für die Fachbegriffe ein und leg dir früh eine eigene Begriffsliste an, zum Beispiel zu Gewerbe, Bewachungstätigkeit, Anzeige- und Erlaubnispflicht oder personenbezogenen Daten. Mehr dazu weiter unten.
Zwischen beiden Teilen liegt in der Regel mindestens 1 Woche. Diese Zeit ist eine eigene kurze Lernphase: Dein Ergebnis aus dem schriftlichen Teil steht direkt nach der PC-Prüfung fest, danach kannst du gezielt die mündlichen Schwerpunkte laut durchsprechen.
Der mündliche Teil dauert je Person 15 Minuten, du brauchst also kurze, klare Antworten statt langer Ausführungen. Jemandem den Stoff zu erklären hilft dir übrigens auch für den schriftlichen Teil.
In der WhatsApp-Gruppe erklären sich Prüfungskandidaten den Stoff gegenseitig, stellen Fragen und teilen Erfahrungen aus ihren Prüfungen.
Zur WhatsApp-GruppeDen schriftlichen Teil kannst du beliebig oft wiederholen, für den mündlichen Teil hast du ab dem Bestehen des schriftlichen Teils zwei Jahre Zeit. Trotzdem lohnt es sich, den mündlichen Teil zügig anzugehen, solange der Stoff frisch ist. Nach einem nicht bestandenen Versuch führt der Weg über erneutes Üben mit Fragen. Eine Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen ist kein Vorbereitungsweg, sie dient allein der Begründung eines Widerspruchs oder einer Klage.
Kläre zuerst, ob für deine geplante Tätigkeit die Sachkundeprüfung nötig ist oder ob die Unterrichtung reicht. Diese Einordnung bestimmt, wie tief du einsteigen musst.
Die Sachkundeprüfung gilt als anspruchsvoll, weil sie tatsächlich abgeprüft wird. Die Unterrichtung besuchst du nur, hier musst du dein Wissen zeigen. Anforderungen und Vorbereitungsaufwand liegen deutlich höher. Der zweite Grund ist der Stoffumfang: Geprüft werden 7 Sachgebiete, davon vier rechtliche (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch sowie Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen), dazu der Umgang mit Menschen mit Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkultureller Kompetenz sowie die Grundzüge der Sicherheitstechnik. Wer nur seine Lieblingsthemen lernt, verliert in mehreren Gebieten gleichzeitig Punkte.
Wer seinen Aufwand an den rund 40 Stunden der Unterrichtung ausrichtet, unterschätzt die Prüfung von Anfang an, oder lernt nur die Lieblingsthemen.
Der offizielle Rahmenplan nennt zu jedem Inhalt eine Taxonomiestufe. Daran siehst du, ob ein Thema nur bekannt sein muss oder ob du es auf einen Fall anwenden können musst. So verteilst du deine Lernzeit nach der geforderten Tiefe und nicht nach Gefühl.
Die Prüfungssprache ist Deutsch, die Fragen sind in juristischer Fachsprache formuliert. Deine Deutschkenntnisse müssen zum Verstehen der Prüfungsfragen ausreichen. Viele scheitern an Wörtern wie nicht zutreffend, ausschließlich oder in der Regel, die den Sinn einer Antwortoption umdrehen.
Lerne Fachbegriffe immer zusammen mit ihrer Alltagsbedeutung und übe an Fragen, die genauso formuliert sind wie in der Prüfung. In unserem geplanten Fragentraining liest du diese Satzmuster so oft, dass du in der Prüfung nur noch über den Inhalt nachdenkst.
Der mündliche Teil legt genau darauf einen Schwerpunkt: die Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dazu Gewerberecht und Datenschutz. Wer im Fallbeispiel Rechte behauptet, die nur der Polizei zustehen, verliert Punkte, auch wenn die Handlung praktisch nachvollziehbar klingt.
Ordne jede Handlung, die du beschreibst, einer Rechtsgrundlage zu und sage dazu, ob sie aus dem Hausrecht, aus einem Jedermannsrecht oder aus dem Auftrag des Kunden folgt. Genau diese Zuordnung fragt der Prüfungsausschuss ausdrücklich nach.
Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und ist ohne Pause zu bearbeiten. Wer hängen bleibt, kommt nicht durch den ganzen Fragensatz.
Geh in einem ersten Durchgang zügig durch alle Fragen, markiere Unsicheres und komm später darauf zurück. Geprüft wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice), deshalb kostet eine leer gelassene Frage sicher Punkte, eine überlegte Auswahl dagegen nicht. Übe die Zeiteinteilung vorher einmal komplett am Stück.
Beide Prüfungsteile brauchen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte, und zwar getrennt: Ein starkes schriftliches Ergebnis gleicht eine schwache mündliche Leistung nicht aus. Zur mündlichen Prüfung wirst du außerdem nur nach bestandenem schriftlichem Teil zugelassen, der schriftliche Teil ist also die eigentliche Hürde.
Im mündlichen Teil, etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer, werden Fallbeispiele und Situationsaufgaben gestellt, die du begründen musst. Auswendig gelernte Antwortbuchstaben helfen dort nicht. Übe, laut zu antworten und in einer festen Reihenfolge zu denken. Deeskalation und Verhalten in Gefahrensituationen gehören in jede Antwort:
Was passiert hier, wer ist beteiligt, welche Gefahr besteht?
Erst die eigene Sicherheit, dann beruhigen statt eskalieren.
Hausrecht, Jedermannsrecht oder Auftrag des Kunden: Worauf stützt sich dein Handeln?
Festhalten, was geschehen ist, und an die Polizei übergeben.
Formale Fehler kosten den Versuch ganz ohne fachlichen Grund. Wer nach Beginn zurücktritt oder ohne wichtigen Grund nicht erscheint, bekommt die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Einen wichtigen Grund musst du innerhalb einer Woche nach der Prüfung mitteilen und nachweisen, bei Krankheit mit ärztlichem Attest. Ein Täuschungsversuch, ein nicht zugelassenes Hilfsmittel oder Beihilfe dazu führen ebenfalls dazu, dass die Prüfung für nicht bestanden erklärt wird: Unterlagen und Handy bleiben deshalb konsequent außerhalb des Prüfungsraums.
Steht auf deinem Dokument keine Anschrift, bringst du zusätzlich die Meldebescheinigung mit. Bei der Anmeldung wählst du außerdem die richtige Prüfungsvariante (Erstprüfung, schriftliche Wiederholung, mündliche Wiederholung): Eine falsche Auswahl führt zur Ablehnung und der Termin ist weg. Wenn eine Behinderung die Teilnahme erschwert, werden die besonderen Verhältnisse berücksichtigt, zum Beispiel bei Dauer, Hilfsmitteln oder Hilfeleistungen Dritter. Den Nachweis musst du bereits mit der Anmeldung einreichen, am Prüfungstag ist es dafür zu spät.
Der schriftliche Teil läuft in der Regel als PC- oder Tablet-Prüfung. Mach dich vorher mit der Bedienung vertraut, also mit dem Markieren offener Fragen und dem Blättern, damit im Prüfungsraum keine Zeit für die Technik draufgeht. Das vorläufige Ergebnis siehst du direkt nach der PC-Prüfung, verbindlich wird es erst mit der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss. Bei Nichtbestehen bekommst du einen Bescheid in Textform mit Hinweis auf die Wiederholung.
Die Prüfung ist beliebig oft wiederholbar, und die Teile werden einzeln wiederholt. Wer den schriftlichen Teil geschafft hat, behält dieses Ergebnis. Oft übersehen: Der mündliche Teil muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Bestehen des schriftlichen Teils abgelegt und bestanden werden, danach musst du auch den schriftlichen Teil erneut machen. Trag dir diese Frist direkt nach dem schriftlichen Ergebnis ein.
Die Prüfung läuft komplett auf Deutsch, im schriftlichen wie im mündlichen Teil. Eine Fassung in einer anderen Sprache gibt es nicht. Du bereitest dich deshalb auf zwei Dinge vor: auf den Inhalt und auf die Sprache, in der dieser Inhalt abgefragt wird.
Der schriftliche Teil dauert 120 Minuten und wird am PC bearbeitet, du liest also am Bildschirm und nicht auf Papier. Eine Pause während der Bearbeitungszeit gibt es nicht. Teile dir die Zeit vorher auf: Überlege dir, wie viele Minuten im Schnitt auf eine Frage entfallen dürfen, und schau nach dem ersten Viertel einmal auf die Uhr. Dann merkst du früh, ob dein Tempo reicht. Zwei Stunden am Stück konzentriert deutsche Fachtexte zu lesen ist eine eigene Leistung, unabhängig vom Wissen. Übe das deshalb in voller Länge, am Bildschirm, mit Uhr und in einem Durchgang. Wer sonst gern im Text unterstreicht, gewöhnt sich so rechtzeitig an das Lesen am Monitor. Das vorläufige Ergebnis erscheint direkt im Anschluss an die PC-Prüfung.
Der Wortschatz der Prüfung ist Rechts- und Fachsprache, kein Alltagsdeutsch. Begriffe wie Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Gewaltmonopol oder Erlaubnispflicht haben eine feste juristische Bedeutung, die du aus dem Sprachgefühl nicht ableiten kannst. Lerne sie wie Vokabeln: kurze Definition, dazu ein Beispiel. Besonders wichtig sind Wortpaare, die im Alltag ähnlich klingen und in der Prüfung Verschiedenes meinen. Lerne solche Paare nebeneinander und schreibe dir den Unterschied als Merksatz auf:
Im Datenschutzrecht kommen zusätzlich Abkürzungen vor, die im Text nicht erklärt werden. Eine eigene kurze Abkürzungsliste hilft:
Der Stoff verteilt sich auf 7 Prüfungsfächer mit sehr unterschiedlicher Sprache:
Diese Fächer arbeiten mit Paragrafen und festen Rechtsbegriffen.
Die Sprache liegt hier näher am Alltag. Fachbegriffe bleiben es trotzdem, etwa bei Gefahrenmeldeanlagen, Alarmverfolgung oder Brandschutz.
Der Rahmenplan gibt außerdem an, wie tief du etwas können musst, nämlich auf der Stufe Wissen, Verstehen oder Anwenden. Bei Wissen reicht es, den Begriff wiederzuerkennen. Bei Anwenden musst du einen Fall lesen, ihn verstehen und die passende Regel darauf beziehen, und dafür brauchst du sicheres Leseverständnis.
Die amtlichen Sachgebiete in Anlage 2 der Bewachungsverordnung und der Rahmenstoffplan der IHK-Organisation nennen zu jedem Sachgebiet Stichworte, also genau die Begriffe, die in Fragen auftauchen können. Als Grundlage für eine eigene Wortliste ist das wirklich brauchbar: Geh die Listen durch und notiere jedes Wort, das du nicht sicher erklären kannst. Wenn du bei einem Sachgebiet die Hälfte nicht verstehst, weißt du, wo deine Wortschatz-Arbeit anfängt.
Weiter kommst du damit allein aber nicht. Die Liste sagt dir, welche Begriffe vorkommen. Sie erklärt sie nicht, und sie sagt dir nicht, welcher Begriff in einer Prüfungsfrage am Ende den Ausschlag gibt. Genau das ist die Arbeit, die wir dir abnehmen.
In unserem Fragentraining stehen die Fragen in der Sprache der Prüfung, die Erklärung daneben in einfachem Deutsch, und in der Lösung steht der Normtext wörtlich dabei. So siehst du an jeder Frage, welches Wort entscheidet, was es bedeutet und wo es im Gesetz steht. Du lernst den Wortschatz damit nicht abstrakt aus einer Liste, sondern an der Stelle, an der er in der Prüfung zählt.
Viele Fragen sind als kurze Situation formuliert, etwa eine Kontrolle im Einlassbereich oder ein Vorfall mit einem Ladendieb. Bewährt hat sich: Lies zuerst die letzte Zeile, also das, was gefragt wird, und danach die Situation. So suchst du im langen Satz gezielt nur die Angaben, die zählen.
Achte außerdem bewusst auf Wörter, die die Aussage umdrehen und beim schnellen Lesen leicht überlesen werden:
Im mündlichen Teil werden bis zu drei Personen gleichzeitig geprüft, gerechnet wird mit 15 Minuten je Prüfling. Hier zählt aktives Sprechen, nicht nur Verstehen. Übe, die zentralen Begriffe laut zu erklären, in einfachen Sätzen und mit einem Beispiel aus dem Dienstalltag. Schwerpunkte sind unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Gewerberecht: Aufgaben und Befugnisse im Bewachungsgewerbe gegenüber der Polizei abgrenzen, Notwehr und Notstand erklären, Pflichten aus der Bewachungsverordnung benennen.
Vor Prüfungsbeginn wird deine Identität festgestellt. Ohne gültiges Lichtbilddokument ist die Teilnahme nicht möglich. Welche Dokumente anerkannt sind, steht oben im Überblick. Wenn du dir bei deinem Dokument unsicher bist, frag vor dem Prüfungstag nach und nicht erst am Eingang.
Wir bauen eine Vorbereitung für die 34a Sachkundeprüfung: Fragentraining Sachgebiet für Sachgebiet, komplette Durchgänge unter Zeit und Erklärungen in einfacher Sprache. Zum Start bekommen die ersten 150 Leute das komplette Paket kostenlos, ohne Abo und ohne Nachzahlen. Auf der Warteliste erfährst du als Erster vom Start und hast damit die Chance auf einen der 150 Plätze. Wer nicht drauf steht, bekommt den Start schlicht nicht mit.
Kein Spam: Du bekommst eine Nachricht, sobald die Beta startet.
Ich möchte per E-Mail benachrichtigt werden, sobald das Vorbereitungsangebot verfügbar ist, und stimme der dafür nötigen Speicherung meiner E-Mail-Adresse zu. Abmeldung jederzeit möglich. Details: Datenschutzerklärung.
Fast geschafft: Bitte bestätige den Link, den wir dir gerade gemailt haben.
Den kompletten Überblick über den 34a-Schein mit allen Voraussetzungen findest du auf der Übersichtsseite zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.