34a-Sachkundeprüfung
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Lernmaterial für die Sachkundeprüfung 34a: was du wirklich lernen musst

Der Prüfungsstoff ist festgelegt: § 7 der Bewachungsverordnung nennt die Sachgebiete, der Rahmenplan der IHK-Organisation beschreibt sie im Detail. Gutes Lernmaterial folgt genau dieser Gliederung, und Übungsfragen zeigen dir, was davon schon sitzt.

7Sachgebiete
festgelegt in § 7 Bewachungsverordnung, bei jeder IHK gleich
120Punkte
im schriftlichen Teil, als Multiple Choice am Computer
50Prozent
der Punkte brauchst du mindestens, schriftlich wie mündlich

Diese Seite gehört zur Vorbereitung: Sie zeigt, mit welchem Stoff du für den schriftlichen und den mündlichen Teil lernst. Den kompletten Überblick zum 34a-Schein findest du auf der Übersichtsseite zur Sachkundeprüfung.

Offizielle Grundlagen

Woher kommt der Prüfungsstoff?

Der Prüfungsstoff steht auf zwei Ebenen. Die Gewerbeordnung schreibt in § 34a vor, dass du für bestimmte Bewachungstätigkeiten eine Sachkundeprüfung brauchst. Welche Sachgebiete geprüft werden, regelt § 7 der Bewachungsverordnung zusammen mit Anlage 2. Das ist der verbindliche Ausgangspunkt dafür, was überhaupt drankommen darf.

Die Verordnung nennt allerdings nur die Namen der Sachgebiete. Sie sagt nicht, wie tief ein Thema geprüft wird. Diese Lücke schließt der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) e.V. Er macht Lerninhalte und Lernziele sichtbar und ist die Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze im schriftlichen Prüfungsteil. Prüfungsrelevant ist er für beide Teile, den schriftlichen wie den mündlichen.

Zusammen ergeben die drei Dokumente eine saubere Landkarte des Stoffs: Sie legen fest, was geprüft werden darf und mit welcher Tiefe. Eine Landkarte trainiert aber niemanden. Ob du eine Frage unter Zeitdruck richtig beantwortest, zeigt sich erst beim Beantworten von Fragen im Prüfungsformat, bei denen du die Lösung anschließend am Normtext kontrollierst.

Der Rahmenplan im Steckbrief

Herausgeber
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Stand
September 2019
Prüfungsrelevant seit
1. Juni 2019
Gilt für
den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil
Funktion
Richtschnur für die bundeseinheitlichen Aufgabensätze im schriftlichen Teil
Was er leistet
Er beschreibt den Stoff und die geforderte Tiefe, er trainiert dich nicht

Drei Lernstufen zeigen dir, wie tief ein Thema sitzen muss

Zu jedem Sachgebiet stehen im Rahmenplan Taxonomiestufen. Sie zeigen dir, ob du einen Inhalt nur kennen musst, ihn einordnen können sollst oder ihn im Fall anwenden musst. Bei manchen Themen kommst du deshalb mit reinem Auswendiglernen nicht durch.

Beispiel: Notwehr, Notstand und Selbsthilfe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gehören zur Stufe Anwenden, mit den Maßstäben geeignet, erforderlich und angemessen. Dass eine Stufe Anwenden verlangt, steht im Dokument. Ob du anwenden kannst, steht dort nicht. Das siehst du erst an kurzen Beispielfällen, deren Lösung du am Wortlaut von § 32 StGB, § 858 BGB und § 859 BGB nachprüfst.

Nicht abschließend

Der Rahmenplan sagt selbst, dass er nicht abschließend alle Aspekte eines Sachgebiets auflistet. Wer nur die Stichwortliste abhakt, hat den Stoff noch nicht in der Breite abgedeckt, die eine Frage verlangen kann. Wo die Breite fehlt, merkst du erst, wenn dich eine Frage an einer Stelle trifft, die in keiner Stichwortliste stand.

Aktualität zählt

Die Fragen orientieren sich am aktuellen Stand der jeweiligen Sachgebiete, weil sich Recht und Sicherheitstechnik weiterentwickeln. Alte Mitschriften und veraltete Zusammenfassungen sind darum ein typischer Stolperstein.

Für den mündlichen Teil

Der Rahmenplan setzt für den mündlichen Teil Schwerpunkte beim Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und beim Gewerberecht. Der Stoff bleibt derselbe, nur die Abfrageform ist anders: du musst frei erklären statt ankreuzen. Übe diese Bereiche deshalb laut und in ganzen Sätzen. Wie das Prüfungsgespräch abläuft, zeigt die Seite zur mündlichen Sachkundeprüfung.

Das heißt für dich

§ 34a GewO, § 7 BewachV mit Anlage 2 und der Rahmenplan sind die Landkarte: Sie sagen dir, was drankommen darf und wie tief. Was sie dir nicht sagen, ist, ob du eine Frage im Prüfungsformat unter Zeitdruck triffst. Genau das trainierst du bei uns mit Fragen zu allen sieben Sachgebieten, bei denen der Normtext in der Lösung steht, damit du jede Antwort selbst nachprüfen kannst.

Der Stoff im Detail

Die 7 Sachgebiete der Sachkundeprüfung 34a

Welche Themen vorkommen, ist gesetzlich festgelegt. § 7 der Bewachungsverordnung zählt die sieben Sachgebiete auf, und Anlage 2 der Bewachungsverordnung sagt, welche Inhalte hinter jedem Namen stehen. Für die Prüfung gilt § 9 Abs. 2 BewachV: Gegenstand sind „die in § 7 in Verbindung mit Anlage 2 aufgeführten Sachgebiete; die Prüfung soll sich auf jedes der dort aufgeführten Gebiete erstrecken.“ Egal, in welcher Stadt du antrittst: es sind immer dieselben sieben Sachgebiete, und jedes kann drankommen.

4 von 7 Sachgebieten sind Rechtsgebiete. Die Rechtsthemen machen den größten Teil des Stoffs aus.
Woher die Inhalte auf dieser Seite stammen

Die folgenden Stichworte sind keine Umschreibung, sondern die amtliche Stoffliste. Anlage 2 BewachV trägt die Überschrift „Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe, Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)“, Fundstelle BGBl. I 2019, 701. Die Stundenangaben dort verteilen die 40 Unterrichtsstunden der Unterrichtung. Sie sind keine Empfehlung, wie lange du für die Sachkundeprüfung lernen sollst, eine solche Empfehlung gibt es offiziell nicht. Was sie zeigen, ist die relative Gewichtung der Sachgebiete durch den Verordnungsgeber.

Sachgebiet 1

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht

Mündlicher Schwerpunkt Anlage 2: Nummer 1 und 2 zusammen etwa 6 Unterrichtsstunden

Was Anlage 2 BewachV hier nennt

  • „Aufgaben sowie Abgrenzung der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden“
  • „§ 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung“

Mehr Punkte führt die Anlage zu diesem Sachgebiet nicht auf. Der erste Punkt ist die Kernfrage des Gewaltmonopols: wo enden die Aufgaben von Polizei und Ordnungsbehörden, wo beginnen die Befugnisse des privaten Sicherheitsgewerbes.

Die beiden Normen dahinter

  • § 34a Gewerbeordnung: die Erlaubnispflicht der Bewachung und die Anforderungen an das Personal
  • Bewachungsverordnung: unter anderem § 7 mit den Sachgebieten, § 9 mit dem Gegenstand der Sachkundeprüfung, § 8 und § 12 mit der Befreiung von der Prüfung

Die beiden Rechtsquellen, die Anlage 2 an dieser Stelle ausdrücklich beim Namen nennt:

§ 34a GewOBewachV
Sachgebiet 2

Datenschutzrecht

Anlage 2: Nummer 1 und 2 zusammen etwa 6 Unterrichtsstunden

Ein eigenes Sachgebiet mit eigener Nummer. Anlage 2 BewachV führt dazu keine einzelnen Stichworte auf, sondern fasst es beim Stundenanteil mit Sachgebiet 1 zusammen: für Nummer 1 und 2 „insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden“. Der Name des Sachgebiets aus § 7 Nr. 2 BewachV gibt die Richtung vor, und über § 9 Abs. 2 BewachV kann auch dieses Gebiet in der Prüfung drankommen.

Grundsätze der Verarbeitung

  • Rechtmäßigkeit
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit

Rechte der betroffenen Person

  • Information
  • Auskunft
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerspruch

Praxis und Folgen

  • Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Folgen von Fehlverhalten: Haftung, Geldbußen, Strafvorschriften
Sachgebiet 3

Bürgerliches Gesetzbuch

Anlage 2: etwa 6 Unterrichtsstunden

Was Anlage 2 BewachV hier nennt

  • Notwehr (§ 227 BGB)
  • Notstand (§§ 228, 904 BGB)
  • Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB)
  • verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)
  • Haftungs- und Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)
  • Eigentum und Besitz (§§ 903, 854 BGB)
  • Schikaneverbot (§ 226 BGB)
  • dabei sollen laut Anlage 2 „Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB (§§ 32 bis 35) aufgezeigt werden“

Die Paragrafen, die Anlage 2 zu diesem Sachgebiet ausdrücklich aufzählt:

§ 227 BGB§ 228 BGB§ 904 BGB§ 229 BGB§ 859 BGB§ 858 BGB§§ 823 ff. BGB§ 903 BGB§ 854 BGB§ 226 BGB§§ 32 bis 35 StGB

Die Dreierprüfung bei Notwehr und Selbsthilfe

Die genannten Vorschriften nützen dir nur, wenn du sie an einem Fall prüfen kannst. § 32 Abs. 2 StGB nennt als Maßstab die Verteidigung, „die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“. Daraus wird die typische Prüfreihenfolge.

geeignetHilft die Maßnahme überhaupt gegen den Angriff?
erforderlichGäbe es ein milderes Mittel mit gleicher Wirkung?
angemessenSteht die Maßnahme im Verhältnis zur Lage?
Sachgebiet 4

Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen

Anlage 2: etwa 6 Unterrichtsstunden

Was Anlage 2 BewachV hier nennt

  • „einzelne Straftatbestände (z. B. § 123, §§ 185 ff., §§ 223 ff., § 239, § 240, §§ 244 ff. StGB)“
  • „vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)“
  • „Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei (§§ 152, 163 StPO)“
  • „Umgang mit Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffsprühgeräte usw.)“

Die Paragrafen aus der amtlichen Stoffliste, Strafrecht und Strafverfahrensrecht zusammen:

§ 123 StGB§§ 185 ff. StGB§§ 223 ff. StGB§ 239 StGB§ 240 StGB§§ 244 ff. StGB§ 127 StPO§ 152 StPO§ 163 StPO

Zwei Bereiche unter einer Überschrift

Recht und Waffen bilden zusammen ein Sachgebiet, du kannst sie aber getrennt lernen. Der bekannteste Punkt daraus ist die vorläufige Festnahme, das sogenannte Jedermannsrecht. § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Beim Umgang mit Waffen bleibt Anlage 2 bei den Beispielen Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte. Weitere Waffenarten führt sie an dieser Stelle nicht auf.

Sachgebiet 5

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste

Anlage 2: etwa 6 Unterrichtsstunden

Hier hört die amtliche Stoffliste auf

Anlage 2 BewachV nennt zu diesem Sachgebiet keine Einzelinhalte. Dort steht nur das eine Wort „Unfallverhütung“, ohne Unterpunkte. Die einzige weitere Angabe ist der Stundenanteil von etwa 6 Unterrichtsstunden, also derselbe wie bei den Sachgebieten 3 und 4.

Die Richtung gibt allein der vollständige Name aus § 7 Nr. 5 BewachV vor: „Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste“. Mehr gibt die Verordnung an dieser Stelle nicht her.

Warum hier keine Liste steht

Wir könnten an dieser Stelle eine Aufzählung erfinden, die plausibel klingt. Sie stünde dann aber nicht in der Verordnung. Was gesichert ist: das Sachgebiet zählt eigenständig, und nach § 9 Abs. 2 BewachV soll sich die Prüfung auf jedes der sieben Gebiete erstrecken. Es wird also nicht nebenbei in einem Rechtsgebiet miterledigt.

Sachgebiet 6

Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken

Anlage 2: etwa 11 Unterrichtsstunden

Was Anlage 2 BewachV hier nennt

  • „Selbstwertgefühl (Voraussetzungen für richtigen Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen)“
  • „Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle (Ursachen und Maßstabsverlust)“
  • „Konflikt/Stress (Entstehung, Konfliktebenen, schwierige Situationen, Lösungshilfen)“
  • „richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch (Grundregeln für richtiges/falsches Verhalten)“
  • „interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität“
  • „Umgang mit und Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten“

Das mit Abstand größte Sachgebiet

Mit etwa 11 Unterrichtsstunden bekommt dieses Gebiet in Anlage 2 mehr Zeit als jedes andere, Sachgebiet 7 etwa erhält 5 Stunden. Es ist außerdem das einzige der sieben, das auf Verhalten zielt und nicht auf Vorschriften. Der vollständige Name in § 7 Nr. 6 BewachV nennt zusätzlich ausdrücklich Diversität und gesellschaftliche Vielfalt.

Sachgebiet 7

Grundzüge der Sicherheitstechnik

Anlage 2: etwa 5 Unterrichtsstunden

Was Anlage 2 BewachV hier nennt

  • „Mechanische Sicherungstechnik“
  • „Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung“
  • „Brandschutz“

Klein im Umfang, trotzdem prüfungsrelevant

Drei Stichworte, etwa 5 Unterrichtsstunden, der kleinste Anteil der sieben Sachgebiete. Das Wort „Grundzüge“ im Namen zeigt die Flughöhe: gefragt sind die Grundlagen, nicht die Montage einer Anlage. Klein heißt aber nicht optional, denn nach § 9 Abs. 2 BewachV soll sich die Prüfung auf jedes der aufgeführten Gebiete erstrecken.

Zuspitzung für den mündlichen Teil

Im mündlichen Teil wird nicht alles gleich stark abgefragt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Gewerberecht (§ 11 Abs. 2 BewachV, Rahmenstoffplan der IHK-Organisation). Der mündliche Teil dauert etwa 15 Minuten je Prüfling. Bestanden ist ab mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte, und zwar in beiden Teilen getrennt. Mehr dazu auf der Seite zur mündlichen Sachkundeprüfung.

Reicht ein Unterrichtungsskript als Lernmaterial für die Sachkundeprüfung 34a?

Deckt den Stoff ab

Material entlang aller sieben Sachgebiete

  • Folgt den 7 Sachgebieten aus § 7 BewachV und den Inhalten aus Anlage 2
  • Lässt kein Sachgebiet aus, auch nicht die kleinen: § 9 Abs. 2 BewachV erstreckt die Prüfung auf jedes Gebiet
  • Zeigt zu jeder Aussage den Normtext, damit du selbst nachprüfen kannst
Deckt den Stoff nicht ab

Skript aus einer Unterrichtung

  • Die Sachgebiete heißen genauso, denn Anlage 2 ist die Stoffliste für das Unterrichtungsverfahren mit 40 Unterrichtsstunden
  • Die Unterrichtung ist eine Belehrung, die Sachkundeprüfung verlangt, dass du die Vorschriften auf einen Fall anwendest
  • Die Stundenverteilung im Skript zeigt die Gewichtung des Unterrichts, nicht deinen Lernbedarf für die Prüfung

Was die Unterrichtung ist und für wen sie reicht, erklärt die Seite Unterrichtung nach § 34a GewO. Wer einen der in § 8 Nr. 1 BewachV genannten Abschlüsse hat, etwa Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder geprüfte Werkschutzfachkraft, braucht nach § 12 BewachV keine Prüfung.

Das heißt für dich

Nimm die 7 Sachgebiete als Kapitel deines Lernplans und gewichte sie so, wie Anlage 2 es tut: Umgang mit Menschen ist das größte Gebiet, Sicherheitstechnik das kleinste, und kein Gebiet fällt weg. Anlage 2 sagt dir allerdings nur, was geprüft wird, nicht, ob du es schon kannst. Das zeigt sich erst, wenn du zu jedem Sachgebiet Fragen beantwortest und die Lösung am Normtext nachprüfst. Genau dafür sind unsere Übungsfragen gebaut: jede Lösung nennt die Vorschrift, aus der sie sich ergibt.

Das Format

Wie sehen die Prüfungsfragen aus?

Der schriftliche Teil läuft als Multiple Choice ab. Du bekommst zu jeder Aufgabe fertige Antwortmöglichkeiten und wählst die zutreffenden aus, statt selbst zu formulieren. Geschrieben wird digital am Computer: du klickst deine Antworten am Bildschirm an und arbeitest dich durch die Aufgaben.

120Punkte
werden im schriftlichen Teil vergeben
50Prozent
der erreichbaren Punkte brauchst du mindestens, im mündlichen Teil gilt dieselbe Grenze
0Hilfsmittel
sind zugelassen, du antwortest vollständig aus dem Kopf

Für dein Lernen heißt das: du musst nicht in jedem Detail perfekt sein, sondern über alle Sachgebiete hinweg sicher stehen.

Woher die Fragen kommen, ist klar geregelt: Grundlage sind die 7 Sachgebiete aus § 7 Bewachungsverordnung, ergänzt durch den Rahmenstoffplan. Abgefragt wird aber nicht nur Paragrafenwissen, sondern die Anwendung: du sollst zeigen, dass du Pflichten und Befugnisse so beherrschst, dass du Wachaufgaben eigenverantwortlich übernehmen kannst. Es hilft deshalb, jede Regel gedanklich in eine typische Einsatzsituation zu übersetzen, etwa Kontrollgang, Einlass oder Ladendiebstahl.

Gestellt werden alle Fragen auf Deutsch. Sprachliches Verständnis gehört damit zur Anforderung, weil du die juristischen Formulierungen zuverlässig erfassen musst. Die Fachbegriffe aus Recht, Datenschutz und Sicherheitstechnik solltest du deshalb nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich sicher können, denn viele Fragen hängen an der genauen Formulierung. Tipps für alle, die Deutsch als zweite Sprache sprechen, stehen auf der Seite zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

Im mündlichen Teil kreuzt du nichts an, sondern erklärst und begründest deine Antwort im Gespräch. Der Schwerpunkt liegt dort auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Gewerberecht und dem Umgang mit Menschen, also Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkultureller Kompetenz.

Warum es keine echten Prüfungsfragen zu kaufen gibt

Einen offiziellen Fragenkatalog zum Herunterladen gibt es nicht, Originalfragen werden nicht offiziell verkauft: die Prüfungsaufgaben unterliegen strengen Geheimhaltungsrichtlinien. Wenn dir irgendwo eine angeblich vollständige Sammlung der echten Prüfungsfragen begegnet, ordne sie entsprechend ein: sie ist bestenfalls nachempfunden. Auch die Akteneinsicht in Prüfungsunterlagen ist kein Weg zu den Fragen. Sie dient der Geltendmachung rechtlicher Interessen, also der Begründung eines Widerspruchs oder einer Klage, und ausdrücklich nicht der Prüfungsvorbereitung. Realistisch nachgebaute Übungsfragen entlang der 7 Sachgebiete sind deshalb der sinnvolle Weg.

Das heißt für dich

Auswendiglernen kursierender Fragen ist die schwächste Vorbereitung: Formulierungen können wechseln, die dahinterliegende Rechtslage nicht. Lerne die Regel und ihre Begründung, dann erkennst du sie in jeder Formulierung wieder.

Die Methode

Wie nutzt du Übungstests und Probeprüfungen richtig?

Übungstests helfen dir nur dann, wenn sie am gleichen Stoff entlanglaufen wie die echte Prüfung, also an den Sachgebieten aus § 7 der Bewachungsverordnung, ergänzt durch den Rahmenstoffplan. Beim Üben werden das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Gewerberecht und das Datenschutzrecht oft zu einem Block zusammengefasst: dann arbeitest du mit sechs Gebieten, es ist derselbe Stoff, nur anders gruppiert. Diese Gebiete sind dein Raster: ordne jede Frage einem Gebiet zu, dann siehst du sofort, wo du sicher bist und wo eine Lücke sitzt.

Die Lernschleife: so gehst du jedes Sachgebiet an

Sachgebiet als Kapitel übernehmen

Du lernst in genau der Struktur, in der auch die Prüfung aufgebaut ist.

Stichworte durchgehen

Je Kapitel arbeitest du die Stichworte des Rahmenplans durch und baust das Verständnis dahinter auf.

Mit Übungsfragen prüfen

Danach zeigt dir ein Fragenset, was wirklich sitzt und was nur bekannt vorkommt.

Fehlerthemen mitnehmen

Was falsch war, kommt in die nächste Runde, bis es sitzt.

Unsere Lernmaterialien und Übungsfragen sind genau nach dieser Gliederung aufgebaut, sodass du Stoff und Kontrolle nicht selbst zusammensuchen musst.

„Bestanden“ im Übungstest sagt wenig

Aussagekräftig wird ein Übungstest erst durch die Auswertung nach Sachgebieten. Wer im Schnitt gut abschneidet, aber in einem einzigen Gebiet ständig danebenliegt, trägt genau dort das Risiko in die Prüfung. Unsere Übungstests werten deshalb pro Themenbereich aus, damit du nach jedem Durchgang weißt, welches Gebiet du noch einmal anfassen musst.

So bringt Üben Punkte
  • Fälle üben, nicht nur Definitionen: eine Situation wird beschrieben, und du entscheidest, was erlaubt ist und was nicht. Geprüft wird ausdrücklich auch die praktische Anwendung von Vorschriften, Pflichten und Befugnissen.
  • Die Kontrollfrage stellen: könntest du die richtige Antwort auch begründen? Wer die Begründung nennen kann, erkennt dieselbe Regel später in einer anders formulierten Frage wieder.
  • Falsche Fragen sammeln und nach ein paar Tagen noch einmal vornehmen, statt sofort den nächsten kompletten Test zu starten. Sie sind der eigentliche Ertrag einer Probeprüfung.
  • Fragensets wechseln und die Reihenfolge mischen, damit du den Inhalt trainierst und nicht die Position der Antwort.
  • Wichtige Inhalte laut und in eigenen Worten erklären: das kostet wenig Zusatzaufwand und hilft dir schriftlich wie mündlich.
Das kostet Punkte
  • Immer denselben Test wiederholen: ab dem dritten Durchgang misst du vor allem, wie gut du dich an diesen Test erinnerst.
  • Nur die Antwortoption merken: wer sich nicht die Begründung merkt, fällt um, sobald sich die Formulierung ändert.
  • Alle Tests aufs letzte Wochenende schieben: kurze, regelmäßige Einheiten mit anschließender Auswertung bringen mehr.
  • Nur ankreuzen und nie frei erklären: wer den schriftlichen Teil nicht besteht, hat es mit einer mündlichen Wiederholungsprüfung zu tun. Deshalb reicht Ankreuzen allein nicht. Was dort auf dich zukommt, zeigt die Seite zur mündlichen Prüfung.

Wo Probeprüfungen an ihre Grenzen kommen

Abgenommen wird die Prüfung von der Industrie- und Handelskammer. Jeder Übungstest ist also eine Nachbildung und keine Vorschau auf die tatsächlichen Fragen: sein Nutzen liegt in der Wiederholung des Stoffs und in der Routine beim Antworten. Dazu kommt: Rechtsbegriffe, Befugnisse oder Unfallverhütungsvorschriften lassen sich mit Fragen sehr gut trainieren, während Deeskalation und der Umgang mit Menschen stark auf Verhalten zielen. Dort geben Übungsfragen dir das Grundverständnis, das Durchdenken konkreter Situationen ersetzen sie nicht. Stell dir zu jeder Regel eine typische Lage aus deinem Einsatzbereich vor, etwa am Einlass oder beim Kontrollgang. Wie Anmeldung und Prüfungstag bei der IHK ablaufen, steht auf der Seite zur IHK-Sachkundeprüfung.

Vom Prüfungstermin rückwärts geplant

  1. Die Wochen davor:

    Teile die verbleibende Zeit so ein, dass jedes Sachgebiet mindestens einmal geübt und danach noch einmal wiederholt wird.

  2. Gegen Ende der Vorbereitung:

    Mindestens ein kompletter Durchgang am Stück, ohne Nachschlagen und ohne Pause, damit du merkst, wie deine Konzentration über die volle Länge trägt.

  3. Die letzten Tage:

    Sie gehören den Fragen, die du schon einmal falsch hattest.

Das heißt für dich

Übe in kurzen, regelmäßigen Einheiten mit Auswertung nach Gebieten, sammle deine Fehlerfragen und sprich die wichtigsten Inhalte zusätzlich laut durch. So bereitet dich dasselbe Material auf beide Prüfungsformen vor.

Nächste Schritte

Von der Stoffliste zum Abrufen

Wie du dich vorbereitest, ist dir überlassen, eine Pflicht zu einem bestimmten Weg gibt es nicht. Die Kammern nehmen die Prüfung ab, sie bereiten nicht darauf vor. Zwei Themen führen von hier aus weiter:

Die Lücke zwischen Stoffliste und Können schliesst nur eine Uebung: Fragen im Prüfungsformat beantworten und danach am Normtext kontrollieren, ob deine Begründung wirklich in der Vorschrift steht. Erst wenn du bei einer Festnahme auf frischer Tat betroffen oder verfolgt aus § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO selbst wiederfindest, weisst du, dass du das Sachgebiet nicht nur gelesen hast. Genau dafür ist unser Fragentraining gebaut: eigene Fragen zu allen sieben Sachgebieten, jede Lösung mit dem wörtlichen Normzitat zum Nachprüfen.

In Arbeit

Lernmaterial und Übungsfragen, exakt entlang der 7 Sachgebiete

Wir bauen gerade eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung 34a: Lernstoff nach der Gliederung des Rahmenplans, realistisch nachgebaute Übungsfragen und eine Auswertung pro Sachgebiet, damit du deine Lücken sofort siehst. Zum Start bekommen die ersten 150 Leute das komplette Paket für null Euro. Über die Warteliste erfährst du als Erster vom Start und hast damit die Chance auf einen der 150 Plätze, ohne den Start zu verpassen.

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