Das Gespräch dauert etwa 15 Minuten pro Prüfling, gefragt wird zu drei Schwerpunktthemen, und bewertet wird nur mit bestanden oder nicht bestanden. Hier erfährst du, wie das Gespräch abläuft, welche Themen drankommen und wie du antwortest.
Zum mündlichen Teil wirst du erst zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast. Wer dort nicht besteht, bekommt keinen Gesprächstermin und muss zuerst den schriftlichen Teil wiederholen.
Nach dem bestandenen schriftlichen Teil kommt die Einladung per Mail. Lies sie genau und nimm sie zur Prüfung mit, denn darin stehen Termin und Ort. In Berlin finden die Gespräche an verschiedenen Prüfungsorten statt, der Ort kann also von dem der schriftlichen Prüfung abweichen.
Ohne bestandenen schriftlichen Teil gibt es keinen Gesprächstermin. Heb die Einladungsmail auf und prüfe den Ort: er kann ein anderer sein als bei der schriftlichen Prüfung.
Redezeit, mit der pro Prüfling gerechnet wird
Geprüft wird oft in Gruppen, auch Einzelprüfungen kommen vor. In der Gruppe sitzt du länger im Raum, als deine eigene Redezeit dauert, und musst durchgehend aufmerksam bleiben, weil Nachfragen jederzeit an dich gehen können.
Dir gegenüber sitzt kein einzelner Prüfer, sondern ein Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern. Die Fragen kommen deshalb aus verschiedenen Richtungen, und nach dem Gespräch berät sich der Ausschuss über das Ergebnis.
Bring ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild mit, ohne das ist keine Teilnahme möglich. Dazu die Einladung, in der Termin und Ort stehen.
Gültig und mit Lichtbild.
Nimm zusätzlich die Meldebescheinigung mit.
Nur wenn es als Ausweisersatz gekennzeichnet ist.
Wird als Identitätsnachweis nicht akzeptiert.
Das Gespräch dreht sich um drei Blöcke: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Umgang mit Menschen. Wer diese drei Blöcke sicher beherrscht, deckt den Kern des Gesprächs ab.
Hier geht es häufig um die Abgrenzung der Befugnisse.
Rechte und Pflichten aus Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung.
Hier zählt das praktische Vorgehen.
Die drei Taxonomiestufen Wissen, Verstehen und Anwenden zeigen dir, wie tief ein Thema sitzen muss.
Es reicht, Begriffe und Regeln zu nennen.
Du musst einordnen und abgrenzen, etwa die Aufgaben der Polizei gegenüber denen des privaten Sicherheitsgewerbes.
Du überträgst die Regel auf einen Fall, zum Beispiel Notwehr, Notstand und Selbsthilfe an einer konkreten Situation.
Genau diese Stufe wird mündlich gern abgefragt.
Beim Anwenden sollst du Voraussetzungen und Grenzen aufzeigen und auch prüfen, ob eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen war.
Eine Antwort, die nur den Paragrafen nennt, greift zu kurz. Zeig immer, wie die Regel in der konkreten Situation wirkt und wo ihre Grenzen liegen.
Für Fallbeispiele hat sich ein fester Aufbau in vier Schritten bewährt.
Sag zuerst kurz, was in der Situation passiert ist.
Nenne die Rechtsgrundlage oder Befugnis, auf die du dich stützt.
Beschreibe deine eigene Handlung samt ihrer Grenzen.
Sag zum Schluss, wann du die Polizei hinzuziehst.
So bleibt deine Antwort in der knappen Redezeit nachvollziehbar. Antworten, die eine Situation Schritt für Schritt beschreiben, wirken stärker als reine Merksätze.
Der mündliche Teil dauert etwa 15 Minuten je Prüfling, der Schwerpunkt liegt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Gewerberecht. So können Fragen aussehen, die sich Schritt für Schritt aus dem Gesetz beantworten lassen.
Wichtig: Die folgenden drei Fragen haben wir selbst formuliert. Es sind keine Originalfragen der IHK und auch keine nachgebauten Prüfungsfragen. Die echten Fragen sind nicht öffentlich. Wir zeigen dir eigene Fälle zu den Sachgebieten, deren Lösung wörtlich in der Norm steht, und zitieren die Norm jedes Mal mit Paragrafennummer, damit du sie selbst nachschlagen kannst.
Ich habe die Person auf frischer Tat beobachtet. Sie geht ohne Bezahlung Richtung Ausgang, will sich entfernen und ihre Identität kann ich nicht sofort feststellen.
§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO
„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
Das ist das Jedermannsrecht. Ich stütze mich also nicht auf eine besondere Befugnis als Sicherheitskraft, sondern auf ein Recht, das jeder hat.
Ich spreche die Person an, halte sie fest und setze dabei nur so viel körperliche Kraft ein, wie das Festhalten erfordert. Das Gesetz erlaubt mir, sie vorläufig festzunehmen, mehr nicht. Eine Vernehmung oder eine Durchsuchung steht mir nicht zu, das ist Sache der Polizei.
Ich verständige sofort die Polizei, halte die Person bis zum Eintreffen der Beamten fest und übergebe sie dann. Anschließend halte ich meine Beobachtung schriftlich fest.
Der Gast greift mich körperlich an. Der Angriff läuft gerade und ist nicht durch irgendetwas gerechtfertigt, er ist also gegenwärtig und rechtswidrig.
§ 32 StGB
Absatz 1: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“
Absatz 2: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Ich wehre den Schlag ab und setze nur das Mittel ein, das zur Abwehr erforderlich ist. Stehen mir mehrere gleich geeignete Mittel zur Verfügung, nehme ich das mildeste. Die Grenze steht im Gesetzestext selbst: Der Angriff muss gegenwärtig sein. Ist der Gast abgedrängt und der Angriff vorbei, endet mein Notwehrrecht. Nachsetzen oder Zurückzahlen ist keine Verteidigung mehr.
Ich rufe die Polizei, sichere Zeugen und halte fest, wer wann womit angegriffen hat. Verletzungen lasse ich ärztlich feststellen.
Der Besucher bleibt gegen den Willen des Besitzers auf dem Gelände und stört ihn damit in seinem Besitz. Ich handle nicht für mich, sondern im Auftrag des Hausrechtsinhabers.
§ 858 Abs. 1 BGB § 859 Abs. 1 und 2 BGB
§ 858 Abs. 1 BGB: „Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).“
§ 859 Abs. 1 BGB: „Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.“
§ 859 Abs. 2 BGB: „Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.“
Ich fordere den Besucher noch einmal deutlich auf, das Gelände zu verlassen, und weise ihm den Weg. Bleibt er, darf sich der Besitzer der verbotenen Eigenmacht erwehren, und ich setze dieses Recht für ihn um. Ich verwende dabei nur so viel Kraft, wie das Hinausbegleiten nötig macht. Was darüber hinausgeht, deckt der Wortlaut nicht mehr.
Eskaliert die Lage oder weigert er sich weiter, ziehe ich die Polizei hinzu. Strafrechtlich kann der Fall auch den Hausfriedensbruch berühren, denn nach § 123 Abs. 1 StGB wird bestraft, „wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt“. Nach § 123 Abs. 2 StGB gilt: „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“ Den Antrag stellt der Berechtigte, nicht ich.
Drei Beispiele zeigen dir das Muster, zum Üben reichen sie nicht. Sicher wirst du erst, wenn du viele verschiedene Fälle laut durchsprichst und die passende Norm jedes Mal ohne Nachschlagen findest. Genau dafür gibt es unser Fragentraining: Du bekommst Frage für Frage vorgelegt, antwortest nach dem Vier-Schritte-Schema und siehst danach die Norm im Wortlaut zur Kontrolle.
Wann der mündliche Teil folgt, ist regional verschieden. Es gibt auch Kammern, bei denen das Gespräch noch am selben Tag folgt. Plane den Prüfungstag deshalb ohne Zeitdruck.
circa, nach dem schriftlichen Termin
Der mündliche Teil muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils bestanden sein. Wer zu lange schiebt, muss den schriftlichen Teil erneut ablegen.
Bewertet wird nur mit bestanden oder nicht bestanden, eine Note gibt es nicht. Nach dem Gespräch berät sich der Prüfungsausschuss über das Ergebnis.
Du bekommst die Bescheinigung bereits in der mündlichen Prüfung ausgehändigt.
Der Bescheid kommt innerhalb von vier Wochen per Post.
Du musst nicht die gesamte Prüfung neu ablegen: die Prüfungsteile sind einzeln wiederholbar, du wiederholst nur das Gespräch.
Wähle die Prüfungsvariante mündliche Wiederholungsprüfung aus, sonst wird die Anmeldung abgelehnt. Wie die Anmeldung bei der IHK abläuft, zeigt die Seite zur IHK-Sachkundeprüfung.
Die Prüfung ist auf Deutsch, und im Gespräch musst du frei formulieren statt anzukreuzen. Fachbegriffe solltest du deshalb selbst erklären können, nicht nur wiedererkennen:
Die Kammern bereiten nicht auf die Prüfung vor, die Vorbereitung liegt bei dir. Für den mündlichen Teil heißt das: laut üben, Fälle durchsprechen und Antworten in eigenen Worten formulieren.
Die Prüfung wird häufig unterschätzt, und die Durchfallquoten liegen je nach Region hoch. Eine sorgfältige Vorbereitung lohnt sich also auch für das Gespräch, nicht nur für den schriftlichen Teil. Einen Lernplan mit Tipps, auch bei Deutsch als zweiter Sprache, findest du auf der Seite zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Welche Inhalte du dafür durcharbeitest, erklärt die Seite zum Lernmaterial.
In der WhatsApp-Gruppe tauschen sich Prüfungskandidaten aus: Fragen stellen, Erfahrungen aus dem Gespräch teilen, gemeinsam Fälle durchsprechen.
Zur WhatsApp-GruppeWir arbeiten an einer Vorbereitung für die Sachkundeprüfung, die auch die Schwerpunktthemen des mündlichen Teils strukturiert mit dir durchgeht: Fälle, Fachbegriffe und das Antworten in eigenen Worten. Zum Start sichern sich die ersten 150 Leute das komplette Paket für null Euro. Auf der Warteliste erfährst du als Erstes vom Start und hast damit die Chance auf einen dieser Plätze, während man den Start ohne Eintrag schlicht verpasst.
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Die ersten 150 zum Start zahlen nichts, mit der Warteliste erfährst du rechtzeitig davon und hast die Chance darauf. Keine Weitergabe deiner Adresse.
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