Prüfungsorganisation bei der Kammer
Die Sachkundeprüfung legst du bei einer Industrie- und Handelskammer ab: Du registrierst dich im Online-Portal der Kammer, bestehst zuerst den schriftlichen und dann den mündlichen Teil und bekommst danach ein bundesweit gültiges, unbefristetes Zeugnis. Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine.
Diese Seite begleitet dich von der Anmeldung bis zum Zeugnis. Ob du überhaupt die Sachkundeprüfung brauchst, klärt der Überblick zum 34a-Schein.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Kammer prüft vorab weder, ob du einen Lehrgang besucht hast, noch sonstige persönliche Voraussetzungen. Jeder kann sich anmelden.
Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, du kannst dir den Stoff also selbst erarbeiten. Die Kammern bieten selbst keine Kurse an, sie nehmen nur die Prüfung ab. Wichtig ist trotzdem: Die Prüfung gilt als schwer, und wer ohne Vorkenntnisse startet, sollte sich intensiv vorbereiten.
Die Prüfungssprache ist Deutsch, schriftlich wie mündlich. Übersetzungen gibt es nicht. Ein Sprachzertifikat verlangt niemand, in der Praxis brauchst du aber sehr gute Sprachkenntnisse: Die Fragen sind juristisch formuliert, im mündlichen Teil antwortest du frei. Lerne deshalb bewusst mit den Fachbegriffen, sie stehen wörtlich in den Fragen:
Eine echte Hürde gibt es nur innerhalb der Prüfung: Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Willst du nur den mündlichen Teil wiederholen, brauchst du eine bei derselben Kammer bestandene schriftliche Prüfung.
Befreit von der Prüfung ist, wer einen dieser Abschlüsse nachweist:
Du kannst dich sofort anmelden, ganz ohne Kurs oder Nachweise. Die bestandene Prüfung ist aber nur der fachliche Nachweis: Für die Bewachungstätigkeit selbst brauchst du zusätzlich eine behördliche Erlaubnis.
Die Anmeldung läuft immer über eine Industrie- und Handelskammer. Sie nimmt die Prüfung ab, wickelt die Anmeldung ab und stellt später die Bescheinigung aus. Im Online-Portal führt dich ein Fortschrittsbalken durch zehn Schritte in fester Reihenfolge:
Bevor du dich zum ersten Mal anmelden kannst, brauchst du ein Benutzerkonto im Online-Portal der IHK. Du gibst deine persönlichen Daten, deine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein und beantragst damit das Konto. Notiere dir die Zugangsdaten, du brauchst sie bei jedem weiteren Login. Zugangsdaten von Bildungsträgern oder anderen Portalen funktionieren hier nicht.
Mit den notierten Zugangsdaten meldest du dich im Portal an.
Du wählst die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe als Abschluss aus.
Die Felder sind schon mit dem gefüllt, was in deinem Konto steht. Du kannst ergänzen und korrigieren. Nimm dir hier Zeit, denn genau diese Angaben stehen später im Zeugnis. Halte dein Ausweisdokument bereit, dann stimmen die Schreibweisen. Die Angabe der Daten ist verpflichtend, ohne sie kann die Kammer die Prüfung nicht abwickeln. Auch dein Prüfungsergebnis gehört später zu den verarbeiteten Daten. Pflicht sind unter anderem:
Du wählst zum Beispiel die vollständige Prüfung oder einen einzelnen Teil. Erst dann zeigt dir das System die passenden Termine.
In der Liste erscheinen nur Termine, deren Anmeldeschluss noch nicht verstrichen ist und die noch nicht ausgebucht sind. Steht dort kein Termin, ist gerade keiner frei: Melde dich deshalb früh an. Die Prüfungstermine mit den zugehörigen Anmeldeschlüssen stehen auch auf den Internetseiten der IHK. Sieh dir beides zusammen an, der Anmeldeschluss liegt deutlich vor dem Prüfungstag.
Voreingestellt ist deine Privatanschrift. Zahlt dein Arbeitgeber, wählst du die abweichende Anschrift und trägst die Firmendaten ein. Zusätzlich brauchst du dann eine schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme mit Name, Prüfungstermin und Rechnungsanschrift der Firma, dazu Stempel und Unterschrift. Ein Postfach reicht als Anschrift nicht.
Pflichtdokumente sind mit einem Stern gekennzeichnet, alles andere ist freiwillig. Möglich sind die Dateiformate PDF, JPG, JPEG und PNG. Ein Handyfoto reicht also, wenn es gut lesbar ist.
Das Portal zeigt dir alle Angaben in einer Zusammenfassung. Kontrolliere hier Name, Geburtsdatum und Geburtsort genau, Schreibfehler landen sonst in der Bescheinigung.
Erst mit dem Klick auf die kostenpflichtige Anmeldung geht alles raus. Manche Kammern lassen dich die Gebühr direkt im Anmeldeprozess bezahlen, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal. Erst nach abgeschlossener Zahlung ist die Anmeldung übermittelt. Danach steht deine Anmeldung als PDF zum Download bereit: Speichere dir diese Datei, sie ist dein Beleg.
Zuerst kommt eine vorläufige Anmeldebestätigung per E-Mail. Sie allein heißt noch nicht, dass dein Platz fest steht.
Die IHK prüft deine Anmeldung und übernimmt sie. Erst danach folgt die endgültige Bestätigung per E-Mail.
Die Termine für den schriftlichen und den mündlichen Teil siehst du im Portal, sobald die Kammer sie geplant hat. Fast die gesamte Korrespondenz läuft per E-Mail, gib deshalb eine Adresse an, die du regelmäßig abrufst.
Die Anmeldung kann auch über das Unternehmen laufen, für das du arbeitest. Dann meldet dich die Firma an und übermittelt deine Daten an die Kammer. Frag in dem Fall nach, ob die Anmeldung wirklich abgeschickt wurde, damit die Frist nicht verstreicht.
Registriere dich früh, halte deinen Ausweis beim Ausfüllen bereit und warte auf die endgültige Bestätigung. Kannst du doch nicht antreten, meldest du dich im Portal unter dem Menüpunkt Prüfungen wieder ab. Bei einem Rücktritt nach der Anmeldung fallen Stornogebühren an, sag deshalb so früh wie möglich ab.
Die Sachkundeprüfung nehmen die Industrie- und Handelskammern ab, und jede Kammer legt ihre Termine selbst fest. Einen bundesweiten Prüfungskalender gibt es deshalb nicht. Der erste Schritt ist, die für deinen Wohn- oder Arbeitsort zuständige Kammer zu bestimmen und dort die Seite zum Bewachungsgewerbe aufzurufen. Wie eng oder locker die Taktung ist, unterscheidet sich je nach Region: Die Handelskammer Hamburg, die IHK Dresden und die IHK Nürnberg für Mittelfranken haben jeweils eigene Regeln zu Terminen, Anmeldung und Fristen.
Erstens werden die Termine stufenweise freigeschaltet. Wenn gerade nichts Passendes zu sehen ist, heißt das nicht, dass keine Prüfung stattfindet, sondern nur, dass weitere Termine später online gehen. Zweitens werden nur buchbare Termine angezeigt. Die Liste ist damit kein vollständiger Jahreskalender, sondern eine Momentaufnahme der freien Plätze. Da die Plätze pro Termin begrenzt sind, lohnt sich mehrfaches Nachsehen, und wer zeitlich flexibel ist, kommt schneller unter: Ein etwas ungünstiger liegender Termin ist oft noch frei, während der Wunschtermin schon voll ist. Steuerst du ein bestimmtes Datum an, schau am besten schon rund drei Monate vorher regelmäßig nach, statt kurzfristig zu suchen.
Plane immer zwei Termine ein, nicht einen: Der schriftliche und der mündliche Teil finden nicht am selben Tag statt.
Früh sichern, Anmeldeschluss liegt deutlich vor dem Prüfungstag. Gebühr sofort überweisen, Datum notieren.
In Hamburg gibt es monatlich Prüfungstermine.
Lernzeit: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und Umgang mit Menschen gezielt wiederholen.
Eigener Termin, eigene Einladung.
Zwischen Anmeldung und fertiger Bescheinigung vergehen leicht mehrere Monate.
Ein gebuchter Termin ist noch kein sicherer Platz: In Dresden bekommst du keine Erinnerung an die Zahlung, sondern stehst bei verspäteter Überweisung am Ende ohne Platz da. Zahlt dein Betrieb, muss die Übernahmeerklärung der Anmeldung beiliegen, und dieser zusätzliche Umlauf mit Ausfüllen und Unterschrift kostet Zeit, die in den Plan gehört. Wenn du einen Arbeitsbeginn oder einen Erlaubnisantrag planst, kalkuliere den ganzen Vorlauf mit ein. Denke auch daran, dass eine Wiederholung möglich ist, du dir dafür aber erneut einen Termin sichern musst: Bei monatlichem Rhythmus und begrenzten Plätzen bedeutet das zusätzliche Wartezeit.
Der Termin gibt deinen Lernplan vor. Die Vorbereitung ist gesetzlich frei geregelt und wird von der Kammer nicht angeboten. Wähle das Datum so, dass du bis dahin alle sieben Sachgebiete realistisch durcharbeiten und wiederholen kannst, statt die Vorbereitung in die verbleibenden Tage zu quetschen.
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt bewertet werden. Du musst beide bestehen, damit die Prüfung insgesamt als bestanden gilt. Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine, es wird weder ein Lehrgang noch eine sonstige Vorbedingung geprüft: Die Vorbereitung liegt vollständig bei dir. Dass niemand einen Kurs vorschreibt, heißt aber nicht, dass du ohne Anleitung lernen musst. Es heißt nur, dass du selbst entscheidest, womit du dich vorbereitest. Geprüft wird auf Deutsch, in beiden Teilen, mit juristischen Fachbegriffen in den Fragen und im Gespräch.
Bestanden ist jeder Teil ab mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte. Die Teile werden nicht miteinander verrechnet: Ein starkes schriftliches Ergebnis gleicht ein schwaches mündliches nicht aus.
Wiederholen kannst du die Prüfung beliebig oft. Ein bestandener schriftlicher Teil behält dabei seinen Wert:
Dein Ergebnis bleibt bestehen, auch wenn der mündliche Teil schiefläuft.
Innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils kannst du den mündlichen Teil wiederholen.
Danach musst du die komplette Prüfung noch einmal ablegen, also auch den schriftlichen Teil.
Eine häufige Stolperfalle ist, nur für den schriftlichen Teil zu lernen. Beide Teile decken dieselben Sachgebiete ab, verlangen aber unterschiedliche Fähigkeiten. Erkläre die Inhalte deshalb zusätzlich laut und sprich Fälle mündlich durch, statt sie nur anzukreuzen.
Die Verordnung sagt dir genau, welche Sachgebiete drankommen können. Was sie dir nicht sagt: ob du sie schon sicher beherrschst. Genau diese Lücke schließt du nur, indem du dich abfragen lässt und deine Antworten begründest.
Bei uns übst du beide Teile so, wie sie geprüft werden: Fragen zu allen sieben Sachgebieten im Ankreuzformat, digital statt auf Papier, und Fälle zum mündlichen Teil, die du laut durchsprechen kannst. Zu jeder Lösung steht die Norm dabei, damit du nicht glauben musst, sondern nachlesen kannst.
Der schriftliche Teil ist die erste von zwei Hürden. Er läuft als Multiple-Choice-Prüfung am PC: du kreuzt aus vorgegebenen Antworten an und musst nichts frei formulieren. Bestehst du ihn nicht, wirst du gar nicht erst zum mündlichen Teil eingeladen, dann gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.
Bei 120 Minuten für 120 Punkte bleibt im Schnitt rund eine Minute pro Punkt. Sinnvoll ist deshalb: erst alle Aufgaben abarbeiten, die du sicher kannst, schwierige markieren und am Ende zurückkommen, statt dich früh an einer einzelnen Frage festzubeißen. Sei mindestens 45 Minuten vor Prüfungsbeginn da, denn vorher werden deine Identität geprüft und eine kurze Einweisung durchgeführt. Plane also lieber den halben Tag ein.
Geprüft werden alle 7 Sachgebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen einschließlich Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken sowie interkulturelle Kompetenz und Grundzüge der Sicherheitstechnik. Der schriftliche Teil deckt die ganze Breite ab, es lohnt sich also nicht, ein Gebiet komplett auszulassen. Die Aufgabensätze sind bundeseinheitlich, der Prüfungsort ändert am Anspruch nichts.
Das Ergebnis siehst du direkt, nachdem du die Bearbeitung am PC beendet hast.
Zusätzlich steht es im Online-Portal.
Nach einem negativen Ergebnis kannst du Einsicht in die Prüfungsunterlagen beantragen, allerdings nur zur Begründung eines Widerspruchs oder einer Klage und nicht zur Vorbereitung, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Der schriftliche Teil ist beliebig oft wiederholbar, für jeden neuen Termin meldest du dich erneut an. Ein Durchfallen ist also kein Ende, sondern ein neuer Anlauf. Hast du bestanden, liegt zwischen schriftlichem und mündlichem Teil in der Regel mindestens 1 Woche.
Die Prüfung läuft am Bildschirm, mit juristisch formulierten Multiple-Choice-Fragen. Genau dafür bauen wir gerade eine Lernumgebung mit Fragen im Prüfungsformat zur Sachkundeprüfung 34a. Zum Start sichern sich die ersten 150 Leute das komplette Paket für null Euro statt für 39 Euro. Wer auf der Warteliste steht, erfährt als Erster vom Start und hat damit überhaupt die Chance auf einen der 150 Plätze.
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Für den Rücktritt zählt ein Zeitpunkt: der Beginn der Prüfung. Der Rücktritt muss immer schriftlich erklärt werden. Ein Anruf reicht nicht, weil die IHK einen Nachweis braucht.
Die Sachkundeprüfung kannst du beliebig oft wiederholen. Es gibt keinen letzten Versuch und kein endgültiges Nichtbestehen. Wiederholt wird immer nur der Teil, der nicht geklappt hat: Fällst du schriftlich durch, wirst du nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen und meldest dich nur für den schriftlichen Teil erneut an. Hast du schriftlich bestanden und scheiterst mündlich, bleibt dein schriftliches Ergebnis erhalten. Es gilt zwei Jahre ab dem Bestehen des schriftlichen Teils, und innerhalb dieser zwei Jahre darfst du den mündlichen Teil beliebig oft wiederholen. Läuft die Frist ab, ist der schriftliche Erfolg verbraucht und du beginnst wieder von vorn.
Bei der Prüfung am PC siehst du dein vorläufiges Ergebnis direkt im Anschluss. Verbindlich wird das Nichtbestehen aber erst mit dem Bescheid, der innerhalb von vier Wochen per Post kommt. In diesem Bescheid steht auch der Hinweis, dass du die Prüfung nach erneuter Anmeldung wiederholen kannst. Das passiert also nicht automatisch, du musst dich selbst zu einem neuen Termin anmelden.
Wie schnell es weitergeht, hängt am Terminangebot deiner Kammer. Schriftliche Prüfungstermine gibt es meist 3 bis 4 mal im Monat, dazu kommt der Anmeldeschluss, der einige Zeit vor dem Prüfungstag liegt. Schau also zuerst auf den Anmeldeschluss und nicht nur auf das Prüfungsdatum. Haben sich Name oder Anschrift geändert, meld das vor Beginn der Prüfung per E-Mail.
Wer bei der Prüfung täuscht oder unerlaubte Hilfsmittel nutzt, bekommt die Prüfung für nicht bestanden erklärt. Das ist kein Rücktritt, sondern ein eigener Fall. Umgekehrt gibt es eine Verschiebung ohne Rücktritt: Wird ein Befangenheitsantrag gegen ein Mitglied des Prüfungsausschusses anerkannt und steht kein Ersatzprüfer zur Verfügung, wirst du zum nächsten Prüfungstermin eingeladen.
Der Stoff ist überall derselbe. Grundlage sind § 34a der Gewerbeordnung zusammen mit den §§ 9 ff. der Bewachungsverordnung und der Prüfungsordnung. Dazu kommt der Rahmenplan der IHK-Organisation, der die Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze im schriftlichen Prüfungsteil ist.
Soll dein Arbeitgeber zahlen, muss das vor der Prüfung geklärt sein. Das läuft über eine Übernahmeerklärung beziehungsweise eine abweichende Rechnungsanschrift, die du schon bei der Anmeldung angibst.
Du musst deinen Lernplan nicht nach Stadt aussuchen. Lerne entlang der 7 Sachgebiete, das passt bei jeder Kammer. Kammerabhängig sind nur die organisatorischen Punkte: Gebühr, Termin, Portal und Ort.
Wer besteht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen und erhält dafür eine gesonderte Einladung per E-Mail. Schau nach dem schriftlichen Termin regelmäßig in dein Postfach und auch in den Spam-Ordner. Sobald der mündliche Termin feststeht, kannst du ihn im Online-Portal unter dem Menüpunkt Prüfungstermine nachsehen. Der Zugang ist derselbe wie bei der Anmeldung, neue Zugangsdaten brauchst du nicht.
Zwischen den beiden Teilen liegt meist nur wenig Zeit, oft ein bis zwei Wochen. Leg den Stoff nach dem schriftlichen Teil deshalb nicht weg, sondern stell direkt auf die mündlichen Schwerpunkte um.
Mit dem Zeugnis in der Hand ersetzt die Sachkundeprüfung die Unterrichtung. Du musst also keine zusätzliche Unterrichtungsbescheinigung vorlegen und kannst darüber hinaus auch alle Tätigkeiten aufnehmen, für die nur die Unterrichtung verlangt wird. Offen stehen dir unter anderem:
Den Nachweis erbringen müssen zwei Gruppen: der Gewerbetreibende selbst und das eingesetzte Wachpersonal in diesen Tätigkeitsbereichen. Ohne ihn darf in diesen Bereichen niemand eingesetzt werden.
Unterrichtung oder Sachkunde? Für viele Tätigkeiten reicht die Unterrichtung, für die oben genannten brauchst du die Sachkundeprüfung. Das Zeugnis deckt beides ab.
Zum Vergleich der beiden WegeDu kannst die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils wiederholen, danach musst du die komplette Prüfung noch einmal ablegen. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung fällt erneut eine Gebühr an, in den belegten Beispielen je nach Kammer 100,00 bis 120,00 Euro. Eine Begrenzung der Versuche gibt es nicht, die Prüfung ist beliebig oft wiederholbar. Ein Wechsel zu einer anderen Kammer ist mitten im Verfahren allerdings nicht möglich: Für die Wiederholung des mündlichen Teils muss der schriftliche Teil bei derselben Kammer bestanden worden sein.
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