34a-Sachkundeprüfung
34a Sachkundeprüfung: Kosten

Was kostet die 34a Sachkundeprüfung?

Die komplette Prüfung kostet je nach Kammer zwischen 182,50 und 230,00 Euro. Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht, denn jede IHK legt ihre Gebühr selbst fest. Verbindlich ist allein der Gebührentarif der IHK, bei der du dich anmeldest.

182,50bis230

Komplette Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, belegt bei IHK Nürnberg und IHK Dresden

100bis170

Nur die mündliche Wiederholungsprüfung, eigener niedrigerer Satz

450

Teilnahmegebühr für die Unterrichtung bei der IHK Nürnberg

Dein Weg zum 34a-Schein

  1. 1Entscheiden
  2. 2Anmelden
  3. 3Schriftlich
  4. 4Mündlich
  5. 5Zeugnis

Die Kosten gehören zur Etappe Anmelden: Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig, nicht erst nach der Prüfung.

Belegte Beispiele

Welche Gebühren verlangen die Kammern?

Was die Prüfung kostet, legt jede IHK selbst fest. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis, sondern eine Spanne. Für die komplette Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil verlangt die IHK Nürnberg für Mittelfranken 182,50 Euro, die IHK Dresden 230,00 Euro. Diese Gebühr deckt beide Teile ab, du zahlst also nicht zweimal, wenn du beide Teile in einem Anlauf ablegst.

Musst du nur den mündlichen Teil wiederholen, gilt ein eigener, niedrigerer Satz: 100 Euro bei der IHK Nürnberg, 170,00 Euro bei der IHK Dresden. Die beiden Prüfungsteile werden also getrennt abgerechnet. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat und am mündlichen scheitert, wiederholt nur diesen Teil und zahlt entsprechend weniger als für einen kompletten zweiten Durchgang. Wie der mündliche Teil abläuft, zeigt die Seite zur mündlichen Sachkundeprüfung.

Brauchst du statt der Prüfung nur die Unterrichtung, ist das ein anderer Posten: Bei der IHK Nürnberg beträgt die Teilnahmegebühr dafür 450,00 Euro. Die Unterrichtung läuft über mehrere Tage, deshalb ist sie anders kalkuliert als die reine Prüfung. Wer beides braucht, muss beide Beträge einplanen.

Zwei Gebührentarife im Vergleich

Alle Balken auf einer Skala von 0 bis 450 Euro

Komplette Sachkundeprüfung

schriftlicher und mündlicher Teil in einer Gebühr
IHK Nürnberg 182,50
IHK Dresden 230,00

Mündliche Wiederholungsprüfung

wenn nur der mündliche Teil erneut ansteht
IHK Nürnberg 100,00
IHK Dresden 170,00

Unterrichtung

mehrtägiger Kurs statt Prüfung
IHK Nürnberg 450,00

Quelle: Gebührentarife der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der IHK Dresden. Den genauen Betrag für deine Kammer findest du im Gebührentarif der IHK, bei der du dich anmeldest. Nur dieser Tarif ist verbindlich.

Das heißt für dich

Plane rund 200 Euro für die komplette Prüfung ein und prüfe vorher den Gebührentarif deiner IHK. Fällst du nur mündlich durch, kostet der zweite Anlauf deutlich weniger als ein kompletter Durchgang.

Zahlung und Frist

Wann musst du die Gebühr bezahlen?

Die Gebühr wird nicht erst nach der Prüfung fällig, sie gehört zur Anmeldung. Bei der IHK Dresden wird die Anmeldung erst bearbeitet, wenn das Geld eingegangen ist, und die Frist ist kurz: eine Woche nach der Anmeldung.

Zahlst du später, entfällt der Prüfungsplatz, ohne dass du noch einmal benachrichtigt wirst.

Das heißt für dich

Überweise die Gebühr direkt nach der Anmeldung und übernimm den Verwendungszweck genau so, wie die Kammer ihn verlangt. Dann steht dein Platz fest und die Einladung kommt.

  1. 1

    Anmelden

    Mit der Anmeldung entsteht die Gebühr. Wie die Anmeldung im Einzelnen läuft, zeigt die Seite zur IHK-Sachkundeprüfung.

  2. 2

    Innerhalb einer Woche überweisen

    Bei der IHK Dresden muss das Geld eine Woche nach der Anmeldung eingegangen sein, sonst wird die Anmeldung nicht bearbeitet.

  3. 3

    Verwendungszweck richtig angeben

    Die IHK Dresden erwartet dort Prüfung Bewachungsgewerbe zusammen mit deinem Vor- und Nachnamen, damit die Zahlung deiner Anmeldung zugeordnet werden kann. Ohne klare Zuordnung bleibt die Anmeldung liegen.

  4. 4

    Einladung erhalten

    Ist die Zahlung eingegangen, folgt die Einladung zur Prüfung.

Kostenübernahme

Was gilt, wenn dein Arbeitgeber zahlt?

Zahlt ein Dritter, also zum Beispiel dein Arbeitgeber oder ein Bildungsträger, läuft das über eine Gebührenübernahmeerklärung. Dieses Formular musst du der Anmeldung beifügen, sonst geht die Rechnung an dich persönlich.

Wichtig: Prüfungsgebühr und Lehrgangsentgelt sind zwei verschiedene Posten und brauchen zwei verschiedene Erklärungen. Eine Erklärung, die sich auf die Lehrgangsentgelte bezieht, deckt die Prüfungsgebühr nicht ab.

In dem Formular kannst du außerdem ankreuzen, dass die Unterrichtungsbescheinigung direkt an den Arbeitgeber oder Bildungsträger geht. Trag zusätzlich einen Ansprechpartner mit Rückrufnummer ein, dann lassen sich Rückfragen zur Rechnung schneller klären.

Klär vor der Anmeldung, wer zahlt: Sobald die Rechnung gestellt ist, sind keine Änderungen am Rechnungsempfänger mehr möglich.

Das heißt für dich

Hol dir die Zusage deines Arbeitgebers schriftlich, bevor du dich anmeldest, und reiche für Prüfung und Lehrgang jeweils eine eigene, vollständig ausgefüllte Erklärung ein.

Checkliste: so ist die Übernahmeerklärung vollständig

  • Firmenname
  • Straße und HausnummerEin Postfach ist als Rechnungsanschrift nicht zugelassen, es braucht eine ladungsfähige Adresse.
  • Postleitzahl und Ort
  • Stempel und Unterschrift
  • Ansprechpartner mit Rückrufnummer

Fehlt etwas davon, geht der Gebührenbescheid an deine Privatanschrift.

Eigene Frist bei der Unterrichtung: Die Übernahmeerklärung muss spätestens drei Wochen vor dem Unterrichtungstermin bei der Kammer sein. Wer die Zusage des Arbeitgebers erst kurzfristig einholt, zahlt am Ende selbst.

Vor der Kostenfrage

Prüfung oder Unterrichtung: was brauchst du überhaupt?

Vor der Kostenfrage steht die Frage, welches Verfahren für deine Tätigkeit vorgeschrieben ist. Davon hängt ab, welchen Betrag du einplanen musst.

Dafür brauchst du die Sachkundeprüfung

182,50bis230

Prüfungsgebühr, belegte Beispiele

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • Schutz vor Ladendieben
  • Türsteher an gastgewerblichen Diskotheken
  • Leitende Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
  • Leitende Bewachung zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Selbständige und Betriebsleiter

Dafür reicht die Unterrichtung

450

Teilnahmegebühr bei der IHK Nürnberg

  • Alle anderen Bewachungstätigkeiten
  • Kurs statt Prüfung, über mehrere Tage, deshalb anders kalkuliert
  • Wer beides braucht, plant beide Beträge ein

Den vollständigen Vergleich der beiden Verfahren mit Ablauf und Kosten findest du auf der Seite zur Unterrichtung nach § 34a GewO.

Nach der Prüfung

Welche Kosten können später dazukommen?

Rücktritt und Nichterscheinen: Was passiert mit der gezahlten Gebühr?

Wer sich anmeldet und dann doch nicht antritt, bekommt die Gebühr in aller Regel nicht einfach zurück. Stornogebühren werden erhoben. Ihre Höhe ist aber nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern hängt an der Gebührenordnung deiner Kammer. Die eine Zahl, die für alle gilt, gibt es also nicht. Prüfe das vor der Anmeldung bei genau der IHK, bei der du dich anmeldest.

Ein belegtes Beispiel, und ausdrücklich nur das: Bei der IHK Berlin werden bei einem Rücktritt vor Anmeldeschluss 65,00 Euro fällig, bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss 50 Prozent der Gebühr. Das sind die Zahlen der IHK Berlin und keine bundesweiten Werte. Bei deiner Kammer können andere Beträge gelten.

Der Rücktritt muss als schriftliche Erklärung bei der Kammer eingehen. Ein Anruf genügt nicht, auch wenn dir am Telefon jemand freundlich zuhört. Bei vielen Kammern läuft die Abmeldung zusätzlich online über den Menüpunkt Prüfungen.

Wichtig ist neben dem Geld die Frage, was in der Akte steht. Trittst du vor Prüfungsbeginn zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Trittst du nach Beginn zurück oder erscheinst du ohne wichtigen Grund gar nicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Unterschied ist kein Formalkram, denn im zweiten Fall steht ein Fehlversuch im Raum.

Wenn du merkst, dass es zeitlich oder inhaltlich nicht reicht, entscheide das lieber früh und schriftlich als am Prüfungsmorgen im Bett.

Ersatzbescheinigung bei Verlust

Geht die Bescheinigung über die Sachkundeprüfung oder die Bewachungsunterrichtung verloren, stellt die Kammer eine Ersatzbescheinigung aus, und die ist gebührenpflichtig. Das Original gut aufzubewahren spart also Geld.

Einen bundesweit einheitlichen Betrag dafür nennen wir bewusst nicht, weil es ihn nicht gibt: Die Kammern regeln die Gebühr für die Ersatzbescheinigung unterschiedlich. Was sie bei dir kostet, erfährst du in der Gebührenordnung deiner eigenen IHK oder auf Nachfrage dort.

Vermeidbar: die Wiederholungsgebühr

Am günstigsten ist die Prüfung, die du im ersten Anlauf bestehst. Die Prüfungsfächer stehen in der Bewachungsverordnung, der bundeseinheitliche Rahmenplan beschreibt die Inhalte und die geforderte Lerntiefe: mehr dazu unter Lernmaterial für die Sachkundeprüfung. Du kannst dich also gezielt vorbereiten, statt eine Wiederholungsgebühr zu riskieren.

Für die mündliche Wiederholungsprüfung gibt es belegte Einzelbeispiele, etwa 100,00 Euro bei der IHK Nürnberg und 170,00 Euro bei der IHK Dresden. Auch das sind Zahlen einzelner Kammern, keine bundesweiten Werte. Was die Wiederholung des schriftlichen Teils kostet, regeln die Kammern ebenfalls unterschiedlich, deshalb nennen wir hier keinen Betrag: Frag den Preis bei deiner eigenen IHK ab.

Die Verordnung und der Rahmenplan sagen dir sehr genau, was geprüft wird. Ob du es unter Zeitdruck und im Ankreuzformat auch triffst, sagt dir kein amtliches Dokument. Genau das findest du nur heraus, indem du unter Prüfungsbedingungen übst: Unser Übungsangebot mit Fragen zu allen sieben Sachgebieten zeigt dir vor der Anmeldung, wo du stehst.

Unsere Vorbereitung

Besteh im ersten Anlauf, das ist der günstigste Weg

Wir bauen gerade eine Vorbereitung, die genau auf die Sachkundeprüfung ausgelegt ist: die richtigen Inhalte in der geforderten Lerntiefe, damit du keine Wiederholungsgebühr riskierst. Zum Start sichern sich die ersten 150 Leute das komplette Paket für null Euro. Mit der Warteliste erfährst du als Erster vom Start und hast damit die Chance auf einen der 150 Plätze.

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Die ersten 150 sichern sich beim Start den vollen Zugang. Danach 39 €.

Die ersten 150 zum Start zahlen nichts. Mit der Warteliste erfährst du als Erster vom Start und hast die Chance auf einen Platz.

Danke, du stehst auf der Warteliste. Wir melden uns, sobald die Beta startet.

Ich möchte per E-Mail benachrichtigt werden, sobald das Vorbereitungsangebot verfügbar ist, und stimme der dafür nötigen Speicherung meiner E-Mail-Adresse zu. Abmeldung jederzeit möglich. Details: Datenschutzerklärung.

Fast geschafft: Bitte bestätige den Link, den wir dir gerade gemailt haben.

Weiterlesen

Wie geht es nach der Kostenfrage weiter?

Unterrichtung

Kurs statt Prüfung: so läuft die Unterrichtung

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist keine Prüfung, sondern ein Kurs bei der Industrie- und Handelskammer mit mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. In Nürnberg wird das zum Beispiel auf 4 zusammenhängende Tage verteilt, der Unterricht läuft mündlich ab.

Ablauf und Kosten der Unterrichtung

Anmeldung

Schritt für Schritt zur Anmeldung

Die Anmeldung läuft immer über eine IHK: Sie nimmt die Prüfung ab und stellt später die Bescheinigung aus. Vorher brauchst du ein Benutzerkonto im Online-Portal der Kammer, das du mit deinen persönlichen Daten, E-Mail-Adresse und Passwort beantragst.

Anmeldung, Ablauf und Zeugnis

Prüfungsstoff

Der Stoff ist überall derselbe

Grundlage sind § 34a der Gewerbeordnung, die §§ 9 ff. der Bewachungsverordnung und die Prüfungsordnung. Der Rahmenplan der IHK-Organisation ist die Richtschnur für die bundeseinheitlichen Aufgabensätze im schriftlichen Teil, die 7 Prüfungssachgebiete sind bei jeder Kammer identisch.

Sachgebiete und Rahmenplan im Detail

Rücktritt

Rücktritt, Krankheit und Wiederholung

Für den Rücktritt zählt der Beginn der Prüfung: Wer sich vorher schriftlich abmeldet, hat die Prüfung nicht abgelegt. Wer nach dem Beginn aussteigt oder ohne wichtigen Grund fehlt, gilt als durchgefallen. Ein Anruf reicht nicht, die IHK braucht einen Nachweis.

Regeln für Rücktritt und Wiederholung